UN-Behindertenrechtskonvention

Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung – Menschenrechte für Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit Behinderungen auf der ganzen Welt .

Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist ein Vertrag, der u. a. auch von Deutschland unterschrieben wurde.

Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention mit all ihren Inhalten für Deutschland in jedem Bundesland verbindlich.

Somit erklärt sich Deutschland einverstanden, die in der Konvention festgeschriebenen Inhalte ernst zu nehmen und umzusetzen.

Die Konvention ist akzeptiertes Völkerrecht und muss in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. An diesen Vertrag muss sich Deutschland halten!

In der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist festgelegt, dass alle Erwachsenen, alle Jugendlichen und alle Kinder mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen.

Sie haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch und zwar überall auf der Welt.

Das bedeutet, dass

1. Menschen mit Behinderung wichtig sind

2. Menschen mit Behinderung ernst genommen werden

3. Menschen mit Behinderung überall mitreden können und sollen

4. Menschen mit Behinderung überall mitmachen können und sollen

Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung umfasst 50 Paragrafen bzw. Artikel.

Am Anfang stehen grundsätzliche Dinge und allgemeine Verpflichtungen.

In den Artikeln 9 bis 30 sind die Lebensbereiche aufgeführt, die für Menschen mit Behinderung zu beachten und umzusetzen sind. Einige sind nachfolgend benannt:

•Barriere-Freiheit (Artikel 9)

• Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen (Artikel 21)

• Wohnen und Familie (Artikel 23)

• Bildung und Schule (Artikel 24)

°Gesundheit (Artikel 25)

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